Regierungsvorlage
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 113/1947 |
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Materialtyp: | Regierungsvorlage |
Nachweis: | GP V, Beilagen-Nr. 316 |
Zweck dieses Gesetzesentwurfs ist die Einrichtung von Kommissionen, die im Einzelfall über die Ausübung gewisser Berufe und wirtschaftlicher Tätigkeiten für minderbelastete Personen, von denen sie nach dem Nationalsozialistengesetz eigentlich ausgeschlossen wären, entscheiden sollen. Das Gesetz regelt hauptsächlich das Verfahren, da die grundsätzlichen Bestimmungen bereits im Nationalsozialistengesetz festgelegt sind.