Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bericht und Antrag des Budgetausschusses


Zu Gesetz: BGBl I Nr. 54/2009
Zugehöriges Protokoll:GP XXIV, SNr. 21
Materialtyp:Ausschussbericht
Nachweis:GP XXIV, Beilagen-Nr. 203
Dokument im Original

Im Zuge der Verhandlungen über das Budgetbegleitgesetz 2009 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, dem Nationalrat einen selbstständigen Antrag zweckt Novellierung des Entschädigungsfondsgesetzes vorzulegen. Mit dem Gesetzesentwurf soll „eine rasche Finalisierung der Schlusszahlung auf der Grundlage des Entschädigungsfondsgesetzes ermöglicht werden, damit die Republik Österreich ihrer politischen und sozialen Verantwortung gegenüber den Opfern des Nationalsozialismus weiterhin gerecht wird“ (S. 2). Für bestimmte Anträge sollen die Schlusszahlungen bereits berechnet und geleistet werden, falls für spätere Anträge das Budget nicht mehr reichen sollte, verpflichtet sich die Republik, dem Fonds weitere Mittel zuzuschießen.