Regierungsvorlage
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 114/1949 |
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Materialtyp: | Regierungsvorlage |
Nachweis: | GP V, Beilagen-Nr. 864 |
In jenem Teil der Regierungsvorlage, der sich auf die relevanten §§ 112–117 bezieht, wird eine Begünstigung für jene Personen vorgeschlagen, die aus politischen oder religiösen Gründen oder aus Gründen der Abstammung eine zwar angestelltenpflichtige, aber minderentlohnte Arbeit annehmen mussten. Die Bemessungsgrundlage für die Renten ist dadurch niedriger ausgefallen. Die Novelle soll den Geschädigten ermöglichen, Nachzahlungen zu tätigen, um trotz der infolge der Lohnverminderung geringer gewordenen Beitragszahlungen auf eine entsprechende Bemessungsgrundlage zu kommen.