Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bericht des Ausschusses für soziale Verwaltung


Zu Gesetz: BGBl Nr. 190/1951
Zugehöriges Protokoll:GP VI, SNr. 62
Materialtyp:Ausschussbericht
Nachweis:GP VI, Beilagen-Nr. 436
Dokument im Original

Der Ausschuss reklamiert in die Regierungsvorlage eine Klärung hinsichtlich des Geltungsbereiches des Gesetzes für Personen, die nach der 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz v. 25.11.1941 (RGBl I, S. 722) ausgebürgert worden sind, hinein. Außerdem sollen gemäß Ausschussbericht auch Militärdienstzeiten in einer der alliierten Armeen als Beitragszeiten anerkannt werden, und Personen, die während der NS-Zeit vertrieben worden sind, erhalten die Möglichkeit, Versicherungszeiten begünstigt nachzukaufen. Wörtlich heißt es in dem Bericht unter anderem: "Die bisherigen Begünstigungen der §§ 113–115 haben auf Emigranten keine Anwendung gefunden; dieser Zustand ist auf die Dauer nicht tragbar" (S. 4).