Regierungsvorlage
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 113/1947 |
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Materialtyp: | Regierungsvorlage |
Nachweis: | GP V, Beilagen-Nr. 353 |
Der vorliegende neuerliche Entwurf zum Gesetz trägt den Änderungswünschen des Alliierten Rates Rechnung. So wird etwa der Abschnitt, dass der Betroffene sich nicht zu dem Ermittlungsergebnis äußern muss, wenn dieses positiv für ihn ausfällt, gestrichen. Die im ursprünglichen Entwurf als geheim festgesetzten Verhandlungen der Kommission sowie die Mitteilung der Ergebnisse sollen nun öffentlich sein.