Bericht des Ausschusses für soziale Verwaltung
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 97/1954 |
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Zugehöriges Protokoll: | GP VII, SNr. 36 |
Materialtyp: | Ausschussbericht |
Nachweis: | GP VII, Beilagen-Nr. 241 |
Der Ausschuss ändert die Regierungsvorlage in manchen Punkten ab, um den Forderungen einiger Emigrantenorganisationen noch weiter entgegenzukommen. Abgelehnt wird jedoch aus finanziellen Gründen die Ausweitung der Rückwirkung vom 1.5.1950 auf den 1.5.1945 und die Erhöhung der Ernährungszulage. Das Erfordernis des ununterbrochenen Aufenthalts im Ausland wird gestrichen, aber es wird festgelegt, dass Leistungen in das Ausland nach einem mehr als dreijährigen Aufenthalt im Inland (nach dem 31.12.1954) entfallen sollen.