Regierungsvorlage
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 189/1955 |
---|---|
Materialtyp: | Regierungsvorlage |
Nachweis: | GP VII, Beilagen-Nr. 599 |
Durch dieses Gesetz wird das gesamte Sozialversicherungsrecht von Grund auf erneuert und neu kodifiziert. Die Begünstigungen für aus politischen oder religiösen Gründen oder aus Gründen der Abstammung Geschädigte werden aus dem Sozialversicherungsüberleitungsgesetz übernommen.