Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Regierungsvorlage


Zu Gesetz: BGBl Nr. 239/1955
Materialtyp:Regierungsvorlage
Nachweis:GP VII, Beilagen-Nr. 593
Dokument im Original

Personen, die aus politischen oder religiösen Gründen oder aus Gründen der Abstammung ausgewandert sind, können für die Zeit der Auswanderung (längstens bis zum 31.3.1952) durch Nachzahlung der Beiträge Steigerungsbeträge erwerben. Zweck dieser Maßnahme sowie einiger anderer Maßnahmen, die im Wesentlichen Fragen der Anwartschaft betreffen, ist die "Beseitigung der Diskriminierung von politisch und rassisch verfolgten Emigranten im Bereiche der Sozialversicherung" (S. 3). In der Abhandlung der einzelnen Punkte wird immer darauf verwiesen, dass mit der Abänderung der Forderung bzw. dem Wunsch der Emigranten entsprochen wird.