Bericht des Ausschusses für soziale Verwaltung
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 239/1955 |
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Zugehöriges Protokoll: | GP VII, SNr. 82 |
Materialtyp: | Ausschussbericht |
Nachweis: | GP VII, Beilagen-Nr. 651 |
Es geht um das Ausmaß der Leistungen (hinsichtlich der Invalidenrente und Ernährungszulage), die sich bei der Nachzahlung von Renten für die Zeit vom 1.5.1945 bis zum 30.4.1950 aus der durch das ASVG geschaffenen Begünstigung über die Nichtanwendung von Ruhensbestimmungen beim Auslandsaufenthalt begünstigter österreichischer Staatsbürger ergeben.