Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Regierungsvorlage


Zu Gesetz: BGBl Nr. 704/1976
Materialtyp:Regierungsvorlage
Nachweis:GP XIV, Beilagen-Nr. 181
Dokument im Original

Die 32. Novelle zum ASVG will nach Möglichkeit allen im Sozialministerium vorgemerkten Änderungsvorschlägen Rechnung tragen. Unter anderem werden die §§ 500ff abgeändert, nachdem der American Council for Equal Compensation for Nazi Victims from Austria Inc. darauf hingewiesen hat, dass es ungerecht sei, dass nach dem ASVG nur Personen als begünstigt gelten, die vor dem 9.5.1945 ausgewandert sind, da vielfach Personen zuerst aus den Konzentrationslagern nach Österreich zurückgekommen und dann erst auswandert sind. Obwohl die Pensionsversicherungsträger diese Frist nicht praktizieren, soll nun zum § 502 ein Abs 5 hinzugefügt werden, in dem klargestellt wird, dass die Begünstigung auch für Personen gilt, die aus Gründen, die nicht bei ihnen gelegen sind, erst nach dem 9.5.1945 ausgewandert sind.