Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bericht des Ausschusses für soziale Verwaltung


Zu Gesetz: BGBl Nr. 704/1976
Zugehöriges Protokoll:GP XIV, SNr. 42
Materialtyp:Ausschussbericht
Nachweis:GP XIV, Beilagen-Nr. 388
Dokument im Original

Nach Ansicht des Ausschusses sollen Personen, die aus Gründen, die nicht bei ihnen gelegen sind, erst nach dem 9.5.1945 aus Österreich ausgewandert sind, nur dann in den Kreis der Begünstigten aufgenommen werden, wenn sie zumindest vor dem 31.12.1949 ausgewandert sind (S. 20).