Bericht des Ausschusses für soziale Verwaltung
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 704/1976 |
---|---|
Zugehöriges Protokoll: | GP XIV, SNr. 42 |
Materialtyp: | Ausschussbericht |
Nachweis: | GP XIV, Beilagen-Nr. 388 |
Nach Ansicht des Ausschusses sollen Personen, die aus Gründen, die nicht bei ihnen gelegen sind, erst nach dem 9.5.1945 aus Österreich ausgewandert sind, nur dann in den Kreis der Begünstigten aufgenommen werden, wenn sie zumindest vor dem 31.12.1949 ausgewandert sind (S. 20).