Bericht des Ausschusses für soziale Verwaltung
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 152/1946 |
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Zugehöriges Protokoll: | GP V, SNr. 29 |
Materialtyp: | Ausschussbericht |
Nachweis: | GP V, Beilagen-Nr. 183 |
Der Ausschuss begründet die Novellierung des Gesetzes über vorläufige Maßnahmen zur Entschädigung der Kriegsopfer damit, dass die Formulierung des ursprünglichen Gesetzes, das angesichts der dringend durch staatliche Hilfe zu versorgenden Kriegsopfer rasch beschlossen worden ist, nicht mehr den herrschenden Verhältnissen entspricht. Es sei nun eindeutiger feststellbar, welche Personen zu Entschädigungsleistungen berechtigt und welche davon ausgeschlossen seien. Der Ausschuss nimmt keine Änderungen an der Regierungsvorlage vor und empfiehlt dem Nationalrat, der Regierungsvorlage zuzustimmen.