Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bericht des Ausschusses für soziale Verwaltung


Zu Gesetz: BGBl Nr. 152/1946
Zugehöriges Protokoll:GP V, SNr. 29
Materialtyp:Ausschussbericht
Nachweis:GP V, Beilagen-Nr. 183
Dokument im Original

Der Ausschuss begründet die Novellierung des Gesetzes über vorläufige Maßnahmen zur Entschädigung der Kriegsopfer damit, dass die Formulierung des ursprünglichen Gesetzes, das angesichts der dringend durch staatliche Hilfe zu versorgenden Kriegsopfer rasch beschlossen worden ist, nicht mehr den herrschenden Verhältnissen entspricht. Es sei nun eindeutiger feststellbar, welche Personen zu Entschädigungsleistungen berechtigt und welche davon ausgeschlossen seien. Der Ausschuss nimmt keine Änderungen an der Regierungsvorlage vor und empfiehlt dem Nationalrat, der Regierungsvorlage zuzustimmen.