Initiativantrag der Abg. Franz Horr (SPÖ), Josef Reich (ÖVP) und Genossen
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 90/1960 |
---|---|
Materialtyp: | Initiativantrag |
Nachweis: | GP IX, Beilagen-Nr. 80 |
Der Initiativantrag bezweckt, das Durchschlagen der Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage in der Krankenversicherung auf das Wohnungsbeihilfengesetz (das auf die Beitragsgrundlagen der Krankenversicherung verweist) nicht wirksam werden zu lassen.