Regierungsvorlage
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 142/1947 |
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Materialtyp: | Regierungsvorlage |
Nachweis: | GP V, Beilagen-Nr. 328 |
Die "Begünstigungen für die Opfer des Kampfes um ein freies, demokratisches Österreich" werden als "Gebot der Gerechtigkeit" bezeichnet. Ansonsten besteht die Regierungsvorlage in jenen Teilen, die sich auf den – hier relevanten – Abschnitt XIV beziehen, aus Konkretisierungen und Erläuterungen der Formulierungen des Gesetzes: Es wird hier betont, dass die Nachzahlung von Renten erst ab dem 10.4.1945 möglich ist, Wiedergutmachungsansprüche für die Zeit davor müssten an das Deutsche Reich gestellt werden, die finanzielle Lage der Rentenversicherungsträger würde ein größere finanzielle Abgeltung auch gar nicht zulassen. Außerdem wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Beamtenüberleitungsgesetz (StGBl 134/1945) analoge Fälle noch restriktiver regelt und hier kein Präjudiz geschaffen werden soll. Haftstrafen, Anhaltungen oder Arbeitslosigkeit, die mit dem Kampf um ein freies, demokratisches Österreich in kausalem Zusammenhang stehen, gelten als Ersatzzeiten für die Anwartschaft. Beitragszahlungen werden erleichtert. Es ist beabsichtigt, dafür Mittel aus dem Opferfürsorgefonds zur Verfügung zu stellen.