Regierungsvorlage
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 595/1983 |
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Materialtyp: | Regierungsvorlage |
Nachweis: | GP XVI, Beilagen-Nr. 52 |
Die „auf die spezifischen Bedingungen der Nachkriegszeit abgestimmte Wohnungsbeihilfe“ (S. 2) soll umgewidmet werden, damit andere soziale Leistungen (im Wesentlichen die Pensionsversicherung) leichter finanziert werden können. Es hat schon mehrfach – z.B. 1977 – Versuche gegeben, die Wohnungsbeihilfen abzuschaffen. Nun ist vorgesehen, dass Bezieher von Ausgleichszulagen und ähnlichen Leistungen eine Abgeltung erhalten sollen. Außerdem gibt es nun Mietzinsbeihilfen der Länder.