Regierungsvorlage
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 160/1947 |
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Materialtyp: | Regierungsvorlage |
Nachweis: | GP V, Beilagen-Nr. 405 |
Explizit wird in den Erläuterungen zum Gesetzesentwurf die Wiedereinstellung von im Ständestaat oder in der NS-Zeit entlassenen Personen als Teilkomplex der Frage der Restitution von Rechten angesprochen. Sollte eine Wiedereinstellung nicht möglich sein, soll der Geschädigte bevorzugt auf einen vergleichbaren Dienstplatz vermittelt werden. Die Restitution aller anderen Ansprüche aus Dienstverhältnissen oder Sozialversicherungsverhältnissen ist eigenen Gesetzen vorbehalten, Vorarbeiten dazu haben schon begonnen.