Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bericht des Ausschusses für soziale Verwaltung


Zu Gesetz: BGBl Nr. 160/1947
Zugehöriges Protokoll:GP V, SNr. 59
Materialtyp:Ausschussbericht
Nachweis:GP V, Beilagen-Nr. 435
Dokument im Original

Der Ausschuss bezeichnet die Wiedereinstellung von im Ständestaat oder in der NS-Zeit geschädigten Dienstnehmern als den wichtigsten Komplex in der Materie der Restitution entzogener Rechte. Diese Materie wird nun in Angriff genommen, nachdem es bislang vor allem um die Wiederherstellung der Besitzverhältnisse gegangen ist. Die Regierungsvorlage wird im Wesentlichen angenommen, jedoch wird der Kreis der bevorzugten Personen erweitert (auf solche, die ihr Dienstverhältnis erst in der NS-Zeit angetreten haben, und land- und forstwirtschaftlich Beschäftigte). Der Kündigungsschutz wird mit 31.12.1949 begrenzt. In die Wiedereinstellungsausschüsse sollen aufseiten der Dienstnehmer auch Vertreter des Bundes der politisch Verfolgten vertreten sein. Das Gesetz hilft mit, „einen Teil des Unrechtes wiedergutzumachen, das der Faschismus, das der Nationalsozialismus an Österreich und an den Österreichern verbrochen hat“ (S. 1).