Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Regierungsvorlage


Zu Gesetz: BGBl Nr. 183/1947
Materialtyp:Regierungsvorlage
Nachweis:GP V, Beilagen-Nr. 403
Dokument im Original

Das Gesetz soll nicht mehr nur die Opfer des Kampfes um ein freies, demokratisches Österreich erfassen, sondern auch die Opfer der "politischen Verfolgung". Der Nachweis eines aktiven Einsatzes für Österreich sei – anders als der Nachweis einer Schädigung infolge einer politischen Verfolgung – oft sehr schwer zu erbringen, auch die nun neu erfasste Gruppe habe aber "ihr Scherflein zur Befreiung Österreichs beigetragen" (S. 5); sie sollen den neu eingeführten Opferausweis erhalten. Die Hinterbliebenenfürsorge wird auf Personen ausgedehnt, für die ein Antragsteller aus gesetzlichen oder moralischen Verpflichtungen Unterhalt geleistet hat. Die "in der Gesetzespraxis ungewohnte Einbeziehung moralischer Verpflichtung" (S. 6) ermöglicht die Einbeziehung von Lebensgefährten und Pflegeeltern. Weitere Regelungen, die das ursprünglich 1945 erlassene OFG erweitern – z.B. soll die Staatsbürgerschaft zum 12.3.1938 nicht mehr unbedingt Voraussetzung sein –, werden bloß referiert. Die Regierungsvorlage enthält nicht nur den Gesetzestext, sondern auch den vom BM für soziale Verwaltung verfassten Entwurf eines Kommentars zum Gesetz (S. 8–23), in dem sowohl die Anspruchsberechtigungen als auch die Schädigungen detailliert erfasst und erläutert werden.