Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Regierungsvorlage


Zu Gesetz: BGBl Nr. 195/1947
Materialtyp:Regierungsvorlage
Nachweis:GP V, Beilagen-Nr. 351
Dokument im Original

Der vorliegende Entwurf stellt das im Verbotsgesetz 1947 angekündigte Durchführungsgesetz dar, in dem die Einweisung von belasteten Personen, die als „für die demokratische Regierungsform der Republik Österreich äußerst gefährlich“ (S. 1) eingestuft werden, in Anhaltelager geregelt wird. Generell erläutert der Entwurf, dass die Anhaltung in Lagern nach dem Verbotsgesetz als Sühnefolge und als eine besondere Form des Arbeitszwanges gilt. Als zentral wird die Regelung herausgestrichen, dass die Anhaltung nicht in einer Anstalt stattfindet, die der gleichen Zentralstelle untersteht wie die Behörde, die auf die Anhaltung erkannt hat. Die Lager sollen deshalb vom Bundesministerium für Inneres errichtet, geleitet und verwaltet werden, der Gerichtshofpräsident aber die Behandlung der Angehaltenen überwachen. Das habe Tradition im österreichischen Recht. Zusätzlich sei die Justizverwaltung derzeit stark überlastet und verfüge „weder über das notwendige Bewachungs- und Verwaltungspersonal noch über die Sacherfordernisse zur Einrichtung der Lager“ (S. 5).