Bezirksgerichte
Zu den Akten der
Bezirksgerichte
Bezirksgerichte (BG) bilden die unterste Ebene der österreichischen Gerichtsbarkeit. Die 1850 geschaffenen Bezirksgerichte sind u.a. zuständig für die Führung des Grundbuchs. In der NS-Zeit wurden sie Amtsgerichte genannt. Allgemein zur Gerichtsorganisation in Österreich siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Gerichtsorganisation_in_Österreich.
(vgl.
Brigitte Rigele: Staatliche Gerichte
) gehören neben dem
Grundbuch
Im Grundbuch – einem öffentlichen und von den Bezirksgerichten geführten – Verzeichnis sind alle Liegenschaften mit ihren wechselnden Eigentümern und Belastungen erfasst.
u.a. auch Verlassenschafts- und Pflegschaftsakten. Diese können für Fragen des Vermögensentzugs ebenfalls von Bedeutung sein. Im Einzelfall empfiehlt es sich, zu überprüfen, ob diese Akten bereits dem jeweiligen Landesarchiv übergeben wurden oder noch im zuständigen
BG
Bezirksgericht
liegen. Eine Liste der aktuellen
BGs
Bezirksgericht
finden Sie hier: https://
http://www.justiz.gv.at/home/gerichte
Brigitte Rigele: Staatliche Gerichte
G141
Brigitte Rigele: Staatliche Gerichte
G91
Brigitte Rigele: Staatliche Gerichte
G154
Brigitte Rigele: Staatliche Gerichte
G149
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