Grundbuch

Das GrundbuchIm Grundbuch – einem öffentlichen und von den Bezirksgerichten geführten – Verzeichnis sind alle Liegenschaften mit ihren wechselnden Eigentümern und Belastungen erfasst. ist ein öffentliches und frei zugängliches Verzeichnis, das der Verwaltung des gesamten Grund und Bodens dient. Die Grundbuchführung liegt bei den BezirksgerichtenBezirksgerichte (BG) bilden die unterste Ebene der österreichischen Gerichtsbarkeit. Die 1850 geschaffenen Bezirksgerichte sind u.a. zuständig für die Führung des Grundbuchs. In der NS-Zeit wurden sie Amtsgerichte genannt. Allgemein zur Gerichtsorganisation in Österreich siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Gerichtsorganisation_in_Österreich., die für jede KatastralgemeindeKatastralgemeinden (KG) sind die kleinsten – bereits im Grenzkataster und im Franziszeischen Kataster von 1817 benannten – Verwaltungseinheiten Österreichs. Ihr Gebiet muss sich nicht mit dem der politischen Gemeinden decken. Von besonderer Bedeutung sind sie im Grundbuch. Sämtlicher Grund und Boden des gesamten Staatsgebiets ist einer der rund 7.850 KGs zugeordnet, sämtliche KGs innerhalb eines Gerichtsbezirks werden in einem Bezirksgericht verwaltet. Die Kompetenz für Änderungen im KG-System (Grenzänderungen, Auflassungen, Neuschaffungen von KGs) liegen beim Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (siehe z.B. zu den Wiener Katastralgemeinden: http://de.wikipedia.org/wiki/Wiener_Katastralgemeinden). ein eigenes GrundbuchIm Grundbuch – einem öffentlichen und von den Bezirksgerichten geführten – Verzeichnis sind alle Liegenschaften mit ihren wechselnden Eigentümern und Belastungen erfasst. (das sogenannte Hauptbuch) führen, in dem – nach EZEinlagezahl geordnet – alle LiegenschaftenEine Liegenschaft kann aus mehreren Grundstücken bestehen, sie kann bebaut oder unbebaut sein, sie ist im Grundbuch unter einer Einlagezahl verzeichnet. der entsprechenden KGKatastralgemeinde mit ihrer Widmung (landwirtschaftliche Nutzung, Bauland etc.), ihren Eigentümern und ihren Belastungen verzeichnet sind.

Aufbau des GrundbuchsIm Grundbuch – einem öffentlichen und von den Bezirksgerichten geführten – Verzeichnis sind alle Liegenschaften mit ihren wechselnden Eigentümern und Belastungen erfasst.

Das A-Blatt (Gutsbestand) enthält eine Liste der zu einer EZEinlagezahl gehörenden Grundstücke mit ihrer Widmung sowie allfällige Rechte (Wasserentnahme, Durchfahrt etc.), die einzelne Grundstücke betreffen.

Das B-Blatt (Eigentum) hält fest, wer Eigentümer einer LiegenschaftEine Liegenschaft kann aus mehreren Grundstücken bestehen, sie kann bebaut oder unbebaut sein, sie ist im Grundbuch unter einer Einlagezahl verzeichnet. ist. Gibt es mehrere, ist auch festgehalten, welche Anteile jeder einzelne Eigentümer besitzt. Ersichtlich sind aber nicht nur die aktuellen Eigentumsverhältnisse, sondern auch alle früheren Eigentümer seit der Anlage des GrundbuchsIm Grundbuch – einem öffentlichen und von den Bezirksgerichten geführten – Verzeichnis sind alle Liegenschaften mit ihren wechselnden Eigentümern und Belastungen erfasst..

Das C-Blatt (Belastungen) enthält vor allem Informationen über hypothekarische Belastungen der LiegenschaftEine Liegenschaft kann aus mehreren Grundstücken bestehen, sie kann bebaut oder unbebaut sein, sie ist im Grundbuch unter einer Einlagezahl verzeichnet. (Pfandrechte).

Urkundensammlung

Parallel zum GrundbuchIm Grundbuch – einem öffentlichen und von den Bezirksgerichten geführten – Verzeichnis sind alle Liegenschaften mit ihren wechselnden Eigentümern und Belastungen erfasst. führen die BGsBezirksgericht für alle KGsKatastralgemeinde ihres Zuständigkeitsbereichs gemeinsam eine nach Jahrgängen geordnete Urkundensammlung, in der – unter fortlaufender Nummer, also chronologisch – jene Unterlagen abgelegt werden, die die Basis für die Einträge im GrundbuchIm Grundbuch – einem öffentlichen und von den Bezirksgerichten geführten – Verzeichnis sind alle Liegenschaften mit ihren wechselnden Eigentümern und Belastungen erfasst. bilden (z.B. Kaufverträge). Bei jedem Eintrag im GrundbuchIm Grundbuch – einem öffentlichen und von den Bezirksgerichten geführten – Verzeichnis sind alle Liegenschaften mit ihren wechselnden Eigentümern und Belastungen erfasst. ist die Urkundennummer angegeben, auf die sich der Eintrag bezieht. Will man daher wissen, was die Grundlage etwa für einen Eigentümerwechsel in der NS-Zeit ist (Beschlagnahme, Enteignung, Zwangsverkauf), so notiert man die bei dem Eintrag stehende Urkundennummer und sucht diese dann in der Urkundensammlung. Genauso geht man mit Hinweisen auf Rückstellungsverfahren nach 1945 vor, die im GrundbuchIm Grundbuch – einem öffentlichen und von den Bezirksgerichten geführten – Verzeichnis sind alle Liegenschaften mit ihren wechselnden Eigentümern und Belastungen erfasst. angemerkt werden mussten. Über ihren Ausgang erfährt man, wenn ein Rückstellungsbescheid erging (der dann in der Urkundensammlung zu finden ist). Endete ein Verfahren hingegen mit einem außergerichtlichen Vergleich, so hinterließ das weniger Spuren im GrundbuchIm Grundbuch – einem öffentlichen und von den Bezirksgerichten geführten – Verzeichnis sind alle Liegenschaften mit ihren wechselnden Eigentümern und Belastungen erfasst..

Benützung

Bis in die 1980er-Jahre waren GrundbücherIm Grundbuch – einem öffentlichen und von den Bezirksgerichten geführten – Verzeichnis sind alle Liegenschaften mit ihren wechselnden Eigentümern und Belastungen erfasst. tatsächlich Bücher, d.h. es gibt sie tatsächlich jeweils nur in einem Exemplar. Danach erfolgte die Umstellung auf das sogenannte Elektronische GrundbuchIm Grundbuch – einem öffentlichen und von den Bezirksgerichten geführten – Verzeichnis sind alle Liegenschaften mit ihren wechselnden Eigentümern und Belastungen erfasst., das ebenso aus A-, B- und C-Blatt besteht, aber nur noch elektronisch vorliegt und – allerdings kostenpflichtig – in den BGsBezirksgericht bzw. online (http://www.justiz.gv.at/internet/html/default/2c9484852308c2a601240b4acb4b0842.de.html) abfragbar ist. Auch die Urkunden sind mittlerweile (seit 2005) nur mehr elektronisch erfasst. Für die Recherche historischer Zusammenhänge muss man aber die alten Bücher zur Hand nehmen.
Hier finden Sie eine kurze Anleitung, wie Sie im GrundbuchIm Grundbuch – einem öffentlichen und von den Bezirksgerichten geführten – Verzeichnis sind alle Liegenschaften mit ihren wechselnden Eigentümern und Belastungen erfasst. nach historischen Informationen suchen können.

Probleme in der Praxis

Infolge zahlreicher Auflassungen und Zusammenlegungen von BGsBezirksgericht in den letzten Jahrzehnten (aber auch infolge von Grenzverschiebungen bei den KGsKatastralgemeinde) ist die Überlieferung der GrundbücherIm Grundbuch – einem öffentlichen und von den Bezirksgerichten geführten – Verzeichnis sind alle Liegenschaften mit ihren wechselnden Eigentümern und Belastungen erfasst. und Urkundensammlungen sehr komplex und nicht einfach nachzuvollziehen. Oft liegen ein GrundbuchIm Grundbuch – einem öffentlichen und von den Bezirksgerichten geführten – Verzeichnis sind alle Liegenschaften mit ihren wechselnden Eigentümern und Belastungen erfasst. und die zugehörige Urkundensammlung nicht am selben Ort, oft sind Bände vom BGBezirksgericht schon an ein Landesarchiv abgegeben worden. Die auf dieser Plattform angebotene Datenbank gibt Auskunft darüber, in welchem der (einschließlich des BGsBezirksgericht für Handelssachen Wien) zurzeit 115 (Stand 05/2020) österreichischen BGsBezirksgericht bzw. in welchem Landesarchiv ein historisches GrundbuchIm Grundbuch – einem öffentlichen und von den Bezirksgerichten geführten – Verzeichnis sind alle Liegenschaften mit ihren wechselnden Eigentümern und Belastungen erfasst. und die zugehörige Urkundensammlung heute zu finden sind.

Sondergrundbücher

Sonderformen des GrundbuchsIm Grundbuch – einem öffentlichen und von den Bezirksgerichten geführten – Verzeichnis sind alle Liegenschaften mit ihren wechselnden Eigentümern und Belastungen erfasst. sind die LandtafelnLandtafeln sind Register, in denen in den österreichischen Ländern seit dem Mittelalter der adelige Grundbesitz verzeichnet wurde. Auch nach der Einführung des Grundbuchs wurden diese Verzeichnisse weitergeführt, sodass man für die Zeit von der Mitte des 19. Jahrhunderts bis zum Beginn der 1980er-Jahre (Grundbuchumstellungsgesetz v. 27.11.1980) für bestimmte Liegenschaften die Überlieferung in der Landtafel berücksichtigen muss. und das Eisenbahnbuch. Die LandtafelnLandtafeln sind Register, in denen in den österreichischen Ländern seit dem Mittelalter der adelige Grundbesitz verzeichnet wurde. Auch nach der Einführung des Grundbuchs wurden diese Verzeichnisse weitergeführt, sodass man für die Zeit von der Mitte des 19. Jahrhunderts bis zum Beginn der 1980er-Jahre (Grundbuchumstellungsgesetz v. 27.11.1980) für bestimmte Liegenschaften die Überlieferung in der Landtafel berücksichtigen muss. dienten der Erfassung adeliger Güter, sie wurden nicht pro KGKatastralgemeinde, sondern pro Kronland geführt und erst 1989 definitiv aufgelassen. Das Eisenbahnbuch ist das letzte bestehende Sondergrundbuch. Es verzeichnet pro Bahnlinie unter einer eigenen EZEinlagezahl dieselben Informationen wie das GrundbuchIm Grundbuch – einem öffentlichen und von den Bezirksgerichten geführten – Verzeichnis sind alle Liegenschaften mit ihren wechselnden Eigentümern und Belastungen erfasst.. Jede von einer Bahnlinie betroffene KGKatastralgemeinde erhält bei der entsprechenden EZEinlagezahl eine Teileinlage, in der die zur Bahnlinie gehörenden Grundstücke dieser KGKatastralgemeinde verzeichnet sind. Die Trennung zwischen Hauptbuch und Urkundensammlung ist nicht in der gleichen Weise geregelt wie beim GrundbuchIm Grundbuch – einem öffentlichen und von den Bezirksgerichten geführten – Verzeichnis sind alle Liegenschaften mit ihren wechselnden Eigentümern und Belastungen erfasst., die Urkunden liegen mit den Tagebuchzahlen des Hauptbuchs in eigenen Bündeln. Geordnet sind die Eisenbahnbücher nach den Namen der Bahnen (z.B. Österreichische Nordwestbahn, Kaiser Franz Josefs Bahn) oder nach der Streckenführung (z.B. Lokalbahn St. Pölten-Tulln, Kemmelbach-Ybbs). Eisenbahnbücher liegen in Österreich an sieben Standorten – und zwar im BGBezirksgericht Feldkirch, BGBezirksgericht Graz-Ost, BGBezirksgericht Innere Stadt Wien, BGBezirksgericht Innsbruck, BGBezirksgericht Klagenfurt, BGBezirksgericht Salzburg und im Oberösterreichischen Landesarchiv. Zuständig ist das Gericht, das dort, wo die Bahnlinie ihren Ausgang nimmt, seinen Sitz hat.

Weiterführende Literatur
Hans Türr: Praktischer Führer durch das Grundbuch
Für Salzburg: Jacqueline Kowanda: Übersicht über die Veränderungen bei den Gerichtsbezirken/Bezirksgerichten und Katastralgemeinden im Land Salzburg ab 1850 (Stand: März 2007) (=Sonderdruck aus: Mitteilungen der Gesellschaft für Salzburger Landeskunde, 148. Vereinsjahr, 2008)
Für Tirol: Wilfried Beimrohr: Mit Brief und Siegel: Die Gerichte Tirols und ihr ältestes Schriftgut im Tiroler Landesarchiv
Für Wien: Brigitte Rigele: Staatliche Gerichte