Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Protokoll


Zu Gesetz: BGBl Nr. 176/1951
Zu Ausschussbericht:Bericht des Finanz- und Budgetausschusses
Nachweis:GP VI, SNr. 58
Datum:11.07.1951
Protokoll im Original

S. 2044ff. Um die Ansprüche der Dienstnehmer aufgelöster juristischer Personen zu begrenzen, sind sie in der ersten Fassung des 2. Rückstellungsanspruchsgesetzes mit dem tatsächlich rückerhaltenen Vermögen gekoppelt gewesen. Diese Koppelung wird nun nach dem Einspruch des Bundesrates fallen gelassen. Abg. Viktor Elser (LB) betont, dass die Korrektur des Gesetzes dem Linksblock zu verdanken sei. Abg. Helfried Pfeifer (WdU) sagt, dass auch seine Fraktion gegen den ersten Gesetzesentwurf gewesen sei, und kritisiert in seinem längeren Redebeitrag viele Punkte des Beamtenüberleitungsgesetzes, das die im 2. Rückstellungsanspruchsgesetz angesprochenen Dienstnehmeransprüche regelt. Nach 1945 sei im Dienstrecht an jenen Unrecht geschehen, die sich nationalsozialistisch betätigt haben. Abg. Fritz Bock (ÖVP) stellt sich hinter das Prinzip der Rechtsgleichheit, gesteht ein, dass durch die Gesetze, die der Nationalrat nach 1945 zu erlassen gezwungen gewesen ist, auch viel Unrecht entstanden sei, hält fest, es sei „seither Zeit genug verstrichen […]