Protokoll
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 51/1946 |
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Zu Ausschussbericht: | Bericht des Verfassungsausschusses |
Nachweis: | GP V, SNr. 4 |
Datum: | 18.01.1946 |
S. 51. Berichterstatter Ferdinand Häuslmayer (SPÖ) betont, es handle sich bei der vorliegenden Novellierung des Gesetzes um eine formal-rechtliche Änderung. Die neue Formulierung solle jeden Zweifel beseitigen. Der Gesetzesentwurf wird in zweiter und dritter Lesung einstimmig angenommen.