Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Protokoll


Zu Gesetz: BGBl Nr. 159/1953
Zu Ausschussbericht:Bericht und Antrag des Hauptausschusses
Nachweis:GP VI, SNr. 77
Datum:17.12.1951
Protokoll im Original

S. 3010ff. Berichterstatter Max Eibegger (SPÖ) hält es für einen Widerspruch, dass sich die österreichische Regierung einerseits immer noch bemühen müsse, österreichische Kriegsgefangene freizubekommen, sich diese Heimkehrer aber andererseits – in Österreich angekommen – als ehemalige Nationalsozialisten registrieren müssen und unter diverse Sühneverpflichtungen fallen. Aus Sicht des Abg. Helfried Pfeifer (WdU) geht der Gesetzesentwurf nicht weit genug. Dass Spätheimkehrer, die sich nach dem Kriegsverbrechergesetz schuldig gemacht haben, nicht von der Registrierungspflicht ausgenommen sind, sei nicht akzeptabel, da auch im Kriegsverbrechergesetz sogenannte Formaldelikte vorkämen. Hier sei auf Begnadigungen im Einzelfall zu hoffen. Pfeifer hofft außerdem, der vorliegende Gesetzesentwurf sei nur der Vorläufer für eine generelle Amnestie aller Belasteten. Der Gedanke der Kollektivschuld müsse jenem der Gleichheit aller Bürger, wie er auch in der allgemeinen Deklaration der Menschenrechte der Generalversammlung der Vereinten Nationen festgeschrieben sei, weichen. Abg. Alfons Gorbach (ÖVP) hält die Jahre, die jemand in Kriegsgefangenschaft verbracht hat, für Sühne genug und spricht sich ebenfalls dafür aus, „diese Ausnahmegesetze abzuschaffen und die Gleichberechtigung aller Staatsbürger herbeizuführen“ (S. 3015). Das Nationalsozialistengesetz mit all seinen von Seiten des Alliierten Rates reklamierten Härten habe nicht – wie erhofft – den Abschluss des Staatsvertrags vorangebracht. Es sei Zeit, den vorliegenden Gesetzesentwurf auch gegen den Alliierten Rat durchzubringen und damit „dem Mehrheitswillen der Bevölkerung“ (S. 3016) zu entsprechen. Abg. Ernst Strachwitz (ohne Klubzugehörigkeit) schließt sich im Wesentlichen an. Der Gesetzesentwurf wird einstimmig angenommen.