Protokoll
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 142/1954 |
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Zu Ausschussbericht: | Bericht des Ausschusses für Verfassung und Verwaltungsreform |
Nachweis: | GP VII, SNr. 40 |
Datum: | 02.06.1954 |
S. 1696ff. In der Debatte spricht der Berichterstatter von der „großen Verbitterung“, die durch die Tatsache, dass so viele Heimatvertriebene noch nicht eingebürgert sind, unter diesen herrsche: „Es scheint nun nach neun Jahren gerechtfertigt, diese bestehenden Härten in einem vereinfachten Verfahren zu beseitigen“ (S. 1696). Die Abg. Franz Gschnitzer (ÖVP) und Otto Probst (SPÖ) bringen einen Entschließungsantrag ein und beantragen die Überprüfung, ob dieses Gesetz auf die Kanaltaler und die Südtiroler ausgedehnt werden könne. In der Debatte hebt Abg. Helfried Pfeifer (WdU) hervor, dass er dieses Optionsgesetz schon vor vier Jahren gefordert habe, und dass der vorliegende Entwurf leider nicht so liberal sei wie der ursprüngliche vom Innenministerium ausgearbeitete. Leider sei der Erwerb der Staatsbürgerschaft auch noch mit hohen Gebühren belegt. Pfeifer spricht sich ebenfalls dafür aus, Kanaltalern und Südtirolern, also vor 1944 planmäßig umgesiedelten Personen, das Optionsrecht zu gewähren. Probst spricht in seinem Beitrag von der Wichtigkeit, Heimatvertriebene in Österreich sesshaft zu machen, weil sie sonst zu leicht zum „Spielball extremer politischer Richtungen werden können“ (S. 1701). Man müsse einer „gefährlichen Demoralisierung“ (S. 1702) vorbeugen. Probst wirft den ÖVP-Ländervertretern vor, die Einbürgerung speziell der „tiefer stehenden sozialen Berufsgruppen“ (S. 1702) zu sabotieren. Das Grundübel liege aber im Artikel 13 des Potsdamer Abkommens. Abg. Erwin Machunze (ÖVP) meint unter anderem, das Gesetz käme zu spät, da Deutschland mittlerweile Heimatscheine billig ausgibt. Er betont, dass Österreich am Vertriebenenproblem keine Schuld träfe, und schließt mit den Worten: „[…] diese Heimatvertriebenen sind heute die ärmsten Söhne der Mutter Austria, aber ich hoffe, daß diese ärmsten Söhne auch die treuesten Söhne dieser Mutter Austria sein und bleiben werden“ (S. 1707).