Protokoll
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 284/1955 |
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Zu Ausschussbericht: | Bericht des Ausschusses für Verfassung und für Verwaltungsreform |
Nachweis: | GP VII, SNr. 91 |
Datum: | 20.12.1955 |
S. 4500ff. Der einzige Redner, Abg. Helfried Pfeifer (WdU), führt aus, warum eine Fristverlängerung um ein Jahr besser gewesen wäre als die jetzt auf nur ein halbes Jahr festgelegte: Die Abgleichung mit der deutschen Regelung sowie die Abstimmung mit den Fristen des österreichischen KOVG wären dann leichter gewesen.