Protokoll
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 77/1957 |
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Zu Ausschussbericht: | Bericht des Ausschusses für soziale Verwaltung |
Nachweis: | GP VIII, SNr. 27 |
Datum: | 13.03.1957 |
S. 1192ff. Berichterstatter Abg. Karl Mark (SPÖ) betont die lange Geschichte der vorliegenden OFG-Novellierung. Auch jetzt hat es keine Regierungsvorlage gegeben, aber die Initiative für den Antrag ist vom Bundesministerium für soziale Verwaltung ausgegangn, das den Entwurf in Verhandlungen mit den Opferverbänden ausgearbeitet hat. Im Ausschuss sei der Antrag des Abg. Helfried Pfeifer (FPÖ) abgelehnt worden, der alle durch Aktionen von politischen Parteien zu Schaden Gekommene als Opfer einbeziehen wollte. Das Gesetz sei 1947 nicht als Verfassungsgesetz beschlossen worden, weil das die Zustimmung der Alliierten notwendig gemacht hätte, nun aber werde die Bundeskompetenz, die der Verfassungsgerichtshof hinsichtlich einzelner Teile immer wieder eingefordert hat, ein für alle Mal festgelegt. Mark spricht von der Einbeziehung der „volksdeutschen Opfer des Nationalsozialismus“ (S. 1193) in das OFG: Wenn auf KZ-Bewacher das KOVG angewendet wird, dürfen Häftlinge, wenn sie heute österreichische Staatsbürger sind, nicht aus dem OFG herausfallen. Am entscheidendsten sei die neue Rentenregelung. In der Debatte betont Abg. Franz Honner (KuL), dass sich der Tag des Anschlusses gerade jähre. Verglichen mit der großzügigen Amnestie für Nationalsozialisten seien die Verbesserungen des OFG „lächerlich und geringfügig“ (S. 1194). Die Benachteiligung der Opfer des Faschismus‘ sei „empörend“ und „kraß“ (S. 1196). Honner kritisiert, dass immer noch nicht alle Opfer einbezogen seien (er nennt als U-Boote Lebende, Sternträger, Kärntner slowenische Aussiedler), die Ansprüche der Hinterbliebenen von der Bedürftigkeitsklausel abhängig seien und die Unterscheidung zwischen Amtsbestätigung und Opferausweis fortbestehe. Seine Partei werde dem Gesetz zustimmen, aber eine 12. Novelle sei fällig, das fordere auch der KZ-Verband. Abg. Gottfried Wunder (ÖVP) meint, dass das Wort Opferfürsorge falsch sei, da es sich doch um die Ableistung einer Pflicht des Vaterlandes, handle. Für die hier begünstigten Opfer sei Österreich ein lebendiger Begriff gewesen. Abg. Rosa Jochmann (SPÖ) bedauert das Fehlen eines Wiedergutmachungsgesetzes und die Nichteinbeziehung von Sternträgern und als U-Boot Lebenden in das OFG. Sie dankt den Abgeordneten und dem Ministerium im Namen der Opfer für die OFG-Novellierung. Den Opfern entgegen zu kommen diene auch der „Gesundung unseres Staates“ (S. 1199). Danach verwehrt sie sich gegen die Diffamierungen der Opfer durch die FPÖ, schildert in drastischen Bilder die Leiden der KZ-Opfer und verlangt von den FPÖ-Abgeordneten einen Minimalanstand, denn deren Gleichstellung der NS-Opfer, mit jenen, die nach 1945 abgeurteilt worden sind, treibe ihr die Schamesröte ins Gesicht. Abg. Wilfried Gredler (FPÖ) betont, die FPÖ wolle die Opfer nicht herabsetzen, aber es müsse Rechtsgleichheit für alle Opfer (Heimatvertriebene, Kriegsgefangene, usw.) gelten.