Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Protokoll


Zu Gesetz: BGBl Nr. 127/1958
Zu Ausschussbericht:Bericht des Finanz- und Budgetausschusses
Nachweis:GP VIII, SNr. 60
Datum:25.06.1958
Protokoll im Original

S. 2709ff. Der Gesetzesentwurf zum Kriegs- und Verfolgungssachschädengesetz wird gemeinsam mit den Entwürfen zur Spätheimkehrer-Finanzhilfe und zum Besatzungsschädengesetz debattiert. Berichterstatter Otto Mitterer (ÖVP) hält fest, dass für die vorliegenden Entschädigungen keine staatsvertraglichen, sondern lediglich moralische Verpflichtungen bestünden. Wichtig für die finanzielle Umsetzbarkeit des Gesetzes sei die „Überwindungsklausel“, „also eine Bestimmung, daß nur jene in den Kreis der Entschädigungsberechtigten einbezogen werden sollen, die den Schaden wirtschaftlich noch nicht überwunden haben“ (S. 2712). Abg. Ernst Fischer (KuL) zufolge gebe es starke Widersprüche zwischen dem Kriegssachschädengesetz und dem Besatzungsschädengesetz: So gibt es für Kriegsgeschädigte eine Einkommensgrenze, für Besatzungsgeschädigte hingegen nicht. Auch der maximale Auszahlungswert sei völlig unterschiedlich, generell würden Kriegsgeschädigte und politisch Verfolgte in den Gesetzen benachteiligt. Außerdem kritisiert er das Fehlen eines echten Wohnrückstellungsgesetzes. Abg. Rudolf Marchner (SPÖ) will zunächst an die Ersthilfe für Bombenopfer 1948 erinnern. Er räumt ein, dass die Höhe der vorliegenden Entschädigungen nicht vollends zufriedenstellend sei. Das von der ÖVP vor der Wahl 1956 versprochene „Meisterwerk“ sei es nicht. Auch Marchner hält das Wohnhaus-Wiederaufbaugesetz für verfehlt, da nur ein kleiner Teil der ausgebombten Personen von den Maßnahmen profitiert habe. Abg. Helfried Pfeifer (FPÖ) kritisiert, dass die Kriegssachschäden mit den Schäden aus der unmittelbaren Nachkriegszeit (bis September 1945) verquickt würden. Auch seien die Entschädigungen zu niedrig und ungerecht, so werde die Einkommensgrenze etwa ausschließlich nach dem Jahr 1955 berechnet, statt aus einem Mittel mehrerer Jahre. Abg. Hans Sebinger (ÖVP) weist Marchners Kritik in Bezug auf das Wohnhaus-Wiederaufbaugesetz zurück