Protokoll
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 126/1958 |
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Zu Ausschussbericht: | Bericht des Finanz- und Budgetausschusses |
Nachweis: | GP VIII, SNr. 60 |
Datum: | 25.06.1958 |
S. 2709ff. Der Gesetzesentwurf wird gemeinsam mit der Regierungsvorlage zur Spätheimkehrer-Finanzhilfe und dem Kriegs- und Verfolgungssachschädengesetz debattiert. Berichterstatter Erwin Machunze (ÖVP) hält fest, dass sowohl das Besatzungsschädengesetz als auch das Kriegs- und Verfolgungssachschädengesetz eine Gemeinschaftshilfe darstellen und nicht alle entstandenen Schäden materiell abgegolten werden können. Dass die Steuerzahler die beiden Gesetze finanzieren müssen, musste bei der Beratung der Gesetze berücksichtigt werden. Dem Abg. Ernst Fischer (KuL) zufolge sind die vorliegenden Entschädigungsgesetze „nicht nur unbefriedigend, sondern eine Provokation“ (S. 2715). Es gebe starke Widersprüche zwischen dem Kriegssachschädengesetz und dem Besatzungsschädengesetz