Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Protokoll


Zu Gesetz: BGBl Nr. 128/1958
Zu Ausschussbericht:Bericht des Finanz- und Budgetausschusses
Nachweis:GP VIII, SNr. 60
Datum:25.06.1958
Protokoll im Original

S. 2709ff. Der Gesetzesentwurf zur Spätheimkehrer-Finanzhilfe wird gemeinsam mit der Regierungsvorlage zum Besatzungsschädengesetz und dem Kriegs- und Verfolgungssachschädengesetz debattiert. Abg. Ernst Fischer (KuL) hält die Frist für die Spätheimkehrer für nicht gerechtfertigt. Wenn eine Entschädigung erfolge, dann müsse sie für alle Heimkehrer erfolgen. Fischer stelle aber auch fest, dass es die Tendenz gebe, „die Kämpfer für ein unabhängiges Österreich […] oft […] als Verräter zu diffamieren“ (S. 2719). Neben der Entschädigung für Kriegsgefangenschaft müssten die österreichischen Freiheitskämpfer ebenso entschädigt werden. Abg. Helfried Pfeifer (FPÖ) betont, seine Partei sei seit längerem mit Verweis auf andere Staaten für ein Spätheimkehrer-Fürsorgegesetz eingetreten, das bisher aber nicht umgesetzt worden ist. Die FPÖ kritisiert außerdem, dass die Finanzhilfe erst für Heimkehrer nach dem 30.4.1949 gelte. Generell müsste die Spätheimkehrer-Finanzhilfe gleich hoch sein wie die Haftentschädigung nach dem OFG. Durch das Gesetz würden außerdem Menschen nach politischen Gesichtspunkten diskriminiert (S. 2733). Abg. Karl Mark (SPÖ) hält fest, dass in Bezug auf Spätheimkehrer die Gruppe der politisch Verfolgten stärker berücksichtigt werden müsse. Abg. Alfons Gorbach (ÖVP) betont, es gebe weitere Möglichkeiten Spätheimkehrer zu unterstützen, z.B. über eine Bevorzugung bei der Vermittlung von Arbeitsplätzen oder bei der Wohnungssuche. Weitere Rednersind die Abg. Rudolf Marchner (SPÖ), Hans Sebinger (ÖVP), Gottfried Wunder (ÖVP), Rudolf Appel (SPÖ) und Eduard Hartmann (ÖVP). Das Gesetz über die Spätheimkehrer-Finanzhilfe wird angenommen. Die diesem Gesetz angeschlossenen Entschließungen werden einstimmig angenommen.