Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Protokoll


Zu Gesetz: BGBl Nr. 75/1946
Zu Ausschussbericht:
Nachweis:GP V, SNr. 7
Datum:01.02.1946
Protokoll im Original

S. 82ff. Von einer schriftlichen Berichterstattung sowie der 24-stündigen Aufliegefrist wird Abstand genommen. Das Gesetz ist notwendig geworden, da die Alliierten auf die Außerkraftsetzung des ursprünglichen Verwaltergesetzes drängen und eine Zwischenlösung bis zur Ausarbeitung eines neuen Verwaltergesetzes gefunden werden musste. Abg. Anton Proksch (SPÖ) und Abg. Viktor Elser (KPÖ) sprechen von der Notwendigkeit der öffentlichen Verwaltung und betonen, dass es sich bei den öffentlich verwalteten Betrieben zumeist um solche handelt, die später in die Hand des Staates übergehen müssen, weil gerade in ihnen der Faschismus seinen Nährboden gehabt hat, der ihm nun entzogen werden soll. Beide Abgeordneten bedauern, dass durch das vorgelegte Gesetz der österreichischen Regierung praktisch jeder Einfluss auf die öffentlichen Verwalter entzogen wird, und drängen auf die rasche Schaffung eines endgültigen Gesetzes. Abg. Erwin Altenburger (ÖVP) spricht sich für eine Entpolitisierung aus und betont, dass die öffentlichen Verwalter, die anfangs mehr oder weniger durch die Parteisekretariate bestellt worden seien, eigentlich keine politische Mission haben, sondern bloß Treuhänder des Staates seien.