Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Protokoll


Zu Gesetz: BGBl Nr. 305/1959
Zu Ausschussbericht:Bericht des Finanz- und Budgetausschusses
Nachweis:GP IX, SNr. 23
Datum:18.12.1959
Protokoll im Original

S. 1044ff. Die vorliegende Novelle zum Kriegs- und Verfolgungssachschädengesetz wird gemeinsam mit einem Entwurf zur Novellierung des Besatzungsschädengesetzes und jenem zur 3. Auffangorganisationsgesetznovelle beraten. Berichterstatter Erwin Machunze (ÖVP) trägt den Ausschussbericht vor und untermauert die Forderung nach Fristverlängerung mit Zahlen. Abg. Josef Moser (SPÖ) hält fest, dass verschiedene komplizierte Einreichmodalitäten mittlerweile verbessert worden seien, und weist darauf hin, dass nicht nur im Ausland lebenden Anspruchsberechtigten, sondern besonders auf dem Land lebenden Personen eine Fristverlängerung zugute komme. Er kritisiert in diesem Zusammenhang, dass nur wenige Stellen in ländlichen Gegenden entsprechende Formulare ausgeben. Darüber hinaus hält es Moser für unverständlich, dass Betroffene die ihnen zuerkannte Anspruchshöhe bei der Bundesentschädigungskommission erst nach Ablauf der Frist beeinspruchen können. Für den Abg. Emil van Tongel (FPÖ) geht das Gesetz generell nicht weit genug, da es nur für zwei Gruppen – Schäden an Hausrat und Berufsinventar – Entschädigung gewährt. Ein Antrag auf ein umfassendes Kriegs- und Verfolgungssachschädengesetz sei von van Tongel und Genossen bereits eingebracht worden. Der Antrag, jenen Entschließungsantrag baldigst einer ersten Lesung im Nationalrat zu unterziehen, wird abgelehnt. Der Gesetzesentwurf wird einstimmig angenommen.