Protokoll
| Zu Gesetz: | BGBl Nr. 287/1960 |
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| Zu Ausschussbericht: | Bericht und Antrag des Finanz- und Budgetausschusses |
| Nachweis: | GP IX, SNr. 57 |
| Datum: | 15.12.1960 |
S. 2540. Berichterstatter Abg. Erwin Machunze (ÖVP) betont, dass durch die Verlängerung der Frist „eine große Anzahl von Klagen“ (S. 2540) verhindert werden könne und „die Möglichkeit gegeben ist, zwischen den Sammelstellen und den Parteien Vergleichsverhandlungen zu führen“ (S. 2540). Der Gesetzesentwurf wird ohne Debatte einstimmig angenommen.


