Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Protokoll


Zu Gesetz: BGBl Nr. 100/1961
Zu Ausschussbericht:Bericht des Finanz- und Budgetausschusses
Nachweis:GP IX, SNr. 63
Datum:22.03.1961
Protokoll im Original

S. 2662ff. Der Gesetzesentwurf wird gemeinsam mit der 12. OFG-Novelle verhandelt. Abg. Otto Probst (SPÖ) spricht die Tatsache an, dass die materielle Wiedergutmachung von vielen – jetzt, so lange nach Kriegsende – für nicht mehr notwendig gehalten werde, aber es „sollen die Nörgler und die Kritikaster der Wiedergutmachung einsehen, daß die einstigen Opfer der Gewaltherrschaft ein Recht auf eine Entschädigung haben“ (S. 2665). Das sei eine Frage der Moral und „unseres internationalen Ansehens“ (S. 2665). Probst wirft der ÖVP Antisemitismus im steirischen Wahlkampf vor. Abg. Hans Sebinger (ÖVP) verwehrt sich gegen diesen Vorwurf. Abg. Willfried Gredler (FPÖ) findet, dass immer bestimmte Opfergruppen anderen (etwa den Bomben- und Besatzungsgeschädigten, Kriegsverletzten und Kriegswaisen) vorgezogen worden sind, und erinnert an die Forderung seiner Fraktion nach einem „Kriegsfolgenschlußgesetz“ (S. 2669). Viel zu viel sei schon an Emigranten im Ausland bezahlt worden, und die gegenwärtig diskutierten Gesetze folgten nur einer massiven „Intervention des Auslandes“ (S. 2671).