Protokoll
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 175/1962 |
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Zu Ausschussbericht: | Bericht des Ausschusses für soziale Verwaltung |
Nachweis: | GP IX, SNr. 100 |
Datum: | 13.06.1962 |
S. 4373ff. Nach der Berichterstatterin Abg. Rosa Jochmann (SPÖ) melden sich Abg. Jörg Kandutsch (FPÖ) und andere zu Wort und sprechen in erster Linie über den infolge des Kreuznacher Abkommens ausverhandelten Vermögensvertrag zwischen Österreich und Deutschland. Die 14. OFG-Novelle, die eine Folge des Vermögensvertrags ist, wird erst vom Abg. Karl Mark (SPÖ) direkt angesprochen (S. 4383). Er behauptet, dass die in der 12. OFG-Novelle gewährten Entschädigungen „ärmlich“ (S. 4384) gewesen seien, und dass auch nach der nun zu beschließenden Novelle eine 15. OFG-Novelle notwendig sei. Die Opferverbände haben dem Sozialministerium einen – sowieso bescheidenen – Wunschkatalog vorgelegt. Mark nennt einige dieser Forderungen, unter anderem die Forderung nach dem wirklichen Inkrafttreten der Regelungen, nach Valorisierung der Renten und Schaffung eines Hilflosenzuschusses. Das Parlament sei es den Opfern des Faschismus schuldig, diese Dinge zu beschließen.