Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Protokoll


Zu Gesetz: BGBl Nr. 177/1962
Zu Ausschussbericht:Bericht des Finanz- und Budgetausschusses
Nachweis:GP IX, SNr. 100
Datum:13.06.1962
Protokoll im Original

S. 4370ff. Die Regierungsvorlage wird gemeinsam mit anderen Materien – unter anderem der 3. Vermögensverfallsamnestienovelle und einer OFG-Novelle – verhandelt und verläuft sehr grundsätzlich. Die Entschließung wird angenommen. Abg. Jörg Kandutsch (FPÖ) spricht sich gegen das Gesetz aus, da es die Enttäuschungen, die der Kreuznacher Vertrag für die Umsiedler gebracht hat, verfestigt. Es sei gar kein Entschädigungsgesetz, sondern ein Lastenausgleich. Das Gesetz nach dem Kriegs- und Verfolgungssachschädengesetz zu bauen, sei ungerecht, da die Schäden der Umsiedler größer seien als die von Österreichern, die durch Kriegshandlungen betroffen gewesen sind. Er kritisiert, dass der Härteausgleich nur den Geschädigten, aber nicht den Erben gebührt, und zerlegt in der Folge das Gesetz in all seinen Punkten. Abg. Edmund Aigner (SPÖ) verweist darauf, dass eine wesentliche Aufgabe des Gesetzes neben der materiellen Entschädigung die „echte Eingliederung des Umsiedlers in den österreichischen Staat, in den österreichischen Volkskörper“ (S. 4377) sei, und preist den in den Jahren seit dem Kriegsende erfolgten wirtschaftlichen Aufschwung Österreichs, an dem auch die Umsiedler beteiligt gewesen sind. Abg. Erwin Machunze (ÖVP) begrüßt, dass kein Fürsorgegesetz beschlossen werde, sondern eines, das einen Rechtsanspruch gewährt. Wenn die Entschädigungen auch zu gering seien, so sei damit doch etwas geleistet.