Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Protokoll


Zu Gesetz: BGBl Nr. 283/1962
Zu Ausschussbericht:Bericht des Finanz- und Budgetausschusses
Nachweis:GP IX, SNr. 96
Datum:04.04.1962
Protokoll im Original

S. 2160ff. Von dem nach dem Ort seines Abschlusses als Bad Kreuznacher Vertrag bezeichneten Ausgleichsvertrag zwischen Österreich und Deutschland sind etwa 350.000 Personen erfasst. Abg. Jörg Kandutsch (FPÖ) erklärt, dass seine Fraktion dem Vertrag nicht zustimmen werde, weil er unter den Betroffenen Enttäuschung auslöst. Die verschiedenen Gruppen der Geschädigten seien nicht gleichförmig erfasst, Heimatvertriebene gegenüber politisch Verfolgten benachteiligt. Abg. Erwin Machunze (ÖVP) referiert Zahlen zu den Heimatvertriebenen und stellt die grundsätzliche Frage, ob es eine Entschädigungspflicht Deutschlands gegenüber den in Österreich verbliebenen Vertriebenen gibt. Machunze will die Entschädigungsfrage nun, 17 Jahre nach Ende des Krieges, endlich zum Abschluss bringen, bedauert aber auch, dass in dem Vertrag „Umsiedler und Vertriebene in einen Topf geworfen werden“ (S. 4171). Er widerspricht seinem Vorredner Kandutsch, der behauptet hat, dass Österreich in dem Vertrag mehr bekommen hätte, wenn es mehr verlangt hätte. Das sei eine „Legendenbildung“ (S. 4170). Der Vertrag sei kein Lastenausgleich, man könne aber von „sozialen Hilfsmaßnahmen“ (S. 4175) sprechen. Abg. Alfred Migsch (SPÖ) hält eine moralische Rede und spricht grundsätzlich vom Zusammenhang des NS-Regimes und seiner Verbrechen mit der nachfolgenden Vertreibung.