Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Protokoll


Zu Gesetz: BGBl Nr. 323/1963
Zu Ausschussbericht:Bericht des Ausschusses für soziale Verwaltung
Nachweis:GP X, SNr. 40
Datum:12.12.1963
Protokoll im Original

S. 2188ff. In der Debatte werden mehrere Themen gemeinsam behandelt. Abg. Rudolf Häuser (SPÖ) nimmt als erster Bezug auf die 16. OFG-Novelle – für ihn ""ein weiterer Schritt zur Abdankung einer Dankesschuld"" (S. 2202). Er bedauert, dass die Verpflichtung gegenüber den Opfern trotz wirtschaftlich günstiger Entwicklung nicht früher erfüllt worden sei, und betont, dass es ""im konservativen Lager immer wieder einzelne Kräfte gibt, [...] die immer wieder diese Wiedergutmachung erschweren und die sie immer wieder hinauszuschieben verstehen"" (S. 2203). Die Wiedergutmachung sei nicht nur ein ""Akt der Gerechtigkeit und Menschlichkeit"", sondern auch eine ""moralische Verpflichtung"" (S. 2203). Häuser bekennt, dass die 16. Novelle nicht alle Wünsche befriedige und nicht den gewünschten Abschluss darstelle, hebt dann aber ihre Vorzüge sowie die noch offenen Fragen hervor. Er bedauert insbesondere, dass die Aufhebung der Einkommensgrenze (über einem Einkommen von öS 72.000 wird keine Haftentschädigung bezahlt) trotz Entschließung des Ausschusses nicht umgesetzt werden konnte, und attackiert in diesem Zusammenhang die ÖVP. Er fordert außerdem eine Automatik bei den OFG-Renten. Häuser schlägt dann eine Brücke von der sogenannten ""ideele[n] Verpflichtung"" (S. 2204) zur Feier des 15-jährigen Bestehens der Deklaration der Menschenrechte: Die Verpflichtung bestünde darin, dass man neuen Bestrebungen, die Teile der Menschenrechtsdeklaration gefährden, entgegentritt. Abg. Josef Reich (ÖVP) verwehrt sich gegen Häusers Vorwürfe, dass das konservative Lager blockierend gewesen sei. Die ÖVP habe ein ""eminenten Interesse"" (S. 2212) daran, dass jenen, die durch ihr Opfer die Wiedererstehung Österreichs ermöglicht haben, Gerechtigkeit widerfährt, aber neben diesen stünden auch andere (""in dieser Zeit oder nachher"", S. 2219) Geschädigte, die Forderungen stellen. Die Aufhebung der Einkommensgrenze müsse genau geprüft werden, da sie auch in anderen Gesetzen bestehe (z.B. Besatzungsschädengesetz, Kriegs- und Verfolgungssachschädengesetz) und dann weitere Forderungen folgen würden. Reich spricht sich dafür aus, die Einkommensgrenze fallen zu lassen."