Protokoll
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 202/1964 |
---|---|
Zu Ausschussbericht: | Bericht des Ausschusses für soziale Verwaltung |
Nachweis: | GP X, SNr. 55 |
Datum: | 17.07.1964 |
S. 2964ff. Der Berichterstatter Abg. Michael Pay (SPÖ) stellt einen Vergleich mit dem OFG an, nach dem den Inhabern von Amtsbescheinigungen eine Vorzugsbehandlung bei der Vergabe von Tabakverschleißgeschäften eingeräumt wird, während die Vergabe von Tabaktrafiken an Kriegsopfer bislang nur im Verordnungsweg geregelt gewesen ist. Pay betont, dass durch die nunmehrige Abänderung des § 6 KOVG das Vorzugsrecht der Inhaber von Amtsbescheinigungen nach dem OFG nicht beeinträchtigt wird. In der Debatte greift diesen Vergleich von OFG- und KOVG-Rentner niemand auf.