Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Protokoll


Zu Gesetz: BGBl Nr. 192/1947
Zu Ausschussbericht:Bericht des Justizausschusses
Nachweis:GP V, SNr. 57
Datum:02.07.1947
Protokoll im Original

S. 1558ff. Der einzige Redner, Abg. Otto Tschadek (SPÖ), nützt das Gesetz dafür, einige grundsätzliche Gedanken zum Recht anzubringen. Er kritisiert, dass die Entlastung der Gerichte über die Einschränkung der Rechtsmittel erfolge, und meint, dass ein Strafaufschub nur im Ausnahmefall erfolgen dürfe.