Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Protokoll


Zu Gesetz: BGBl Nr. 128/1964
Zu Ausschussbericht:Bericht des Finanz- und Budgetausschusses
Nachweis:GP X, SNr. 45
Datum:18.03.1964
Protokoll im Original

S. 2466ff. Entschädigungsvertrag und Verteilungsgesetz Bulgarien werden gemeinsam verhandelt. Abg. Erwin Machunze (ÖVP) bezeichnet den Vertrag als den Anfang einer Kette von Verträgen, die in der Folge mit Oststaaten noch abzuschließen sind. Den ausgehandelten Entschädigungsbetrag hält er für zu gering und letztlich von Bulgarien diktiert, Österreich habe mit dieser Summe der Liquidierung österreichischen Vermögens im Ausland zugestimmt. Das Verteilungsgesetz scheint Machunze unklar formuliert. Er hält beide Gesetze für unbefriedigend, werde ihnen aber zustimmen und hofft, dass spätere Gesetze in dieser Frage günstiger ausfallen. Abg. Stephan Tull (SPÖ) spricht von dem Gesetz ebenfalls „mit einem lachenden und einem weinendem Auge“ (S. 2475). Abg. Tassilo Broesigke (FPÖ) meint, dass die Republik Österreich in dem vorliegenden Vertrag die Interessen der österreichischen Staatsbürger nicht vertritt und geht auf viele Details ein. Sine Fraktion versagt dem Gesetz ihre Zustimmung. Abschließend spricht Finanzminister Franz Korinek (ÖVP).