Protokoll
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 231/1966 |
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Zu Ausschussbericht: | Bericht des Ausschusses für soziale Verwaltung |
Nachweis: | GP XI, SNr. 28 |
Datum: | 19.10.1966 |
S. 2023ff. Abg. Otto Scrinzi (FPÖ) kündigt an, die FPÖ werde nicht für den Gesetzesentwurf stimmen, und erklärt, „daß wir uns gegen eine Minderheit, die in geschichtswidriger Weise und entgegen den Erkenntnissen der Wissenschaft eine österreichische Nation konstruieren will, zur Wehr setzen“ (S. 2026). Abg. Karl Sekanina (SPÖ) hält es für nicht notwendig, aus wirtschaftlichen Gründen einen anderen gesetzlichen Feiertag im Austausch für den Nationalfeiertag zu streichen, da Feiertage immer wieder auf Sonntage fallen würden. Außerdem verweist er auf einen Abänderungsantrag der Abg. Rudolf Häuser (SPÖ), Franz Horr (SPÖ) und Herta Winkler (SPÖ), der auf die Festlegung des 26. Oktober als generellen gesetzlichen Feiertag abzielt (S. 2029). Abg. Josef Gruber (ÖVP) sieht in einem neuen gesetzlichen Feiertag eine Belastung der Wirtschaft. Zugleich sollte auch das Verhältnis zwischen Kirche und Staat nicht durch die Streichung eines kirchlichen Feiertags belastet werden. In der Frage, wie der Tag begangen werden soll, bittet Gruber alle Institutionen mit erzieherischem Einfluss, sich des Themas anzunehmen. Abg. Werner Melter (FPÖ) nimmt Bezug auf eine Befragung der Vorarlberger Nachrichten, die viele negative Rückmeldungen auf den 26. Oktober als gesetzlichen Feiertag erhalten haben. Abg. Herbert Stohs (ÖVP) stellt fest, dass mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf verschiedene Optionen offen bleiben, z.B. könnte auch der 1. Mai als Staats- und Nationalfeiertag begangen werden. Weiterer Redner ist der Abg. Roman Heinz (SPÖ). Der Antrag der Abg. Häuser, Horr und Winkler wird abgelehnt. Die Regierungsvorlage wird in der Ausschussfassung angenommen.