Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Protokoll


Zu Gesetz: BGBl Nr. 263/1967
Zu Ausschussbericht:Bericht des Verfassungsausschusses
Nachweis:GP XI, SNr. 62
Datum:28.06.1967
Protokoll im Original

S. 4881ff. Der Gesetzesentwurf wird gemeinsam mit der Vorlage für ein Bundesgesetz, mit dem das Feiertagsruhegesetz 1957 abgeändert wird, und einem Antrag der Abg. Franz Nimmervoll (ÖVP), Herbert Pansi (SPÖ) und Genossen betreffend der Abänderung des Landarbeitsgesetzes debattiert. Berichterstatter Abg. Karl Kummer (ÖVP) fasst den Ausschussbericht zusammen und hält fest, dass damit das Provisorium des vergangenen Jahres beendet ist. Abg. Friedrich Peter (FPÖ) betont, dass seine Partei gegen dieses Gesetz stimmen werde, da man sich weiter zum deutschen Volkstum (S. 4884) bekenne: „Die freiheitliche Fraktion kann sich […] nicht zu einem österreichischen Nationalfeiertag bekennen, der nichts anderes als eine Abkehr von der historischen Wahrheit darstellt“ (S. 4882). Auch sei der Nationalfeiertag nach wie vor nicht populär in der Bevölkerung. Abg. Werner Melter (FPÖ) erklärt, dass „Österreicher keine eigene Nation darstellen, sondern daß Österreich nur ein eigener Staat mit deutscher Bevölkerung ist“ (S. 4890). Außerdem führe ein weiterer Feiertag zu starker wirtschaftlicher Beeinträchtigung und hohen zusätzlichen Kosten im Bereich Löhne und Gehälter. Mit dem eingesparten Geld hätten sozialpolitische Maßnahmen finanziert werden können. Abg. Leopold Gratz (SPÖ) kritisiert die Haltung der FPÖ als „gefährlich“ (S. 4898). Sozialministerin Grete Rehor (ÖVP) stellt in Richtung Melters fest, dass mit der Summe, die die Einführung der Arbeitsruhe am Nationalfeiertag kostet, keine der von ihm genannten sozialpolitischen Maßnahmen zu finanzieren gewesen wären. Weitere Redner sind die Abg. Alfred Ströer (SPÖ), Karl Titze (ÖVP), Otto Scrinzi (FPÖ) und Gustav Zeillinger (FPÖ). Dieser und Friedrich Peter (FPÖ) erhalten wegen andauernder Zwischenrufe und Unterbrechungen Ordnungsrufe. Dem Gesetzesentwurf wird zugestimmt.