Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Protokoll


Zu Gesetz: BGBl Nr. 294/1969
Zu Ausschussbericht:Bericht des Finanz- und Budgetausschusses
Nachweis:GP XI, SNr. 145
Datum:26.06.1969
Protokoll im Original

S. 12589ff. Je ein Abgeordneter der ÖVP und eine Abgeordnete der SPÖ nehmen zum Gesetz äußerst positiv Stellung und verbinden die Redebeiträge mit Zitaten aus (verloren gegangenen eigenen) Bibliotheken. Abg. Erwin Machunze (ÖVP) erinnert an den Krieg, der dieses Gesetz notwendig gemacht habe. Auch wenn kein Gesetzgeber alles wieder gutmachen könne, werde durch das Gesetz ein kleiner Teil des Unrechts wieder gutgemacht. Vieles sei unwiderruflich durch die Kriegseinwirkungen oder durch Plünderungen zerstört. Machunze begrüßt die Tatsache, dass die Kunst- und Kulturgegenstände im Gesetz alle aufgezählt werden. Außerdem begrüßt er die Regelung, die im Ausschuss getroffen worden ist, nämlich die Sammelstellen – aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung – mit einem bestimmten Pauschalbetrag abzufertigen. Machunze schildert in seiner Rede die Bedeutung einfacher Gegenstände für die eigene Erinnerung und erzählt von seinem Besitz in Zwickau. Er appelliert an die Behörden, bei der Ausfolgerung der Güter nicht „kleinlich“ (S. 12594) zu sein. Abg. Stella Klein-Löw (SPÖ) erklärt, dass sie „das Gesetz als symptomatisch für unsere Zeit und als für uns alle wichtig halte“ (S. 12595). Vieles auf der Liste sei wertvoll, anderes nur, „weil es für den Eigentümer viel bedeutet hat“: „In dieser Welt, wo heute die Werte so oft nur nach dem Materiellen beurteilt werden, soll der Gesetzgeber nicht vergessen, daß er als Gesetzgeber das Menschliche, das Moralische zu sehen hat“ (S. 12595).