Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Protokoll


Zu Gesetz: BGBl Nr. 157/1946
Zu Ausschussbericht:Bericht des Ausschusses für Vermögenssicherung
Nachweis:GP V, SNr. 30
Datum:26.07.1946
Protokoll im Original

S. 740f. Der Berichterstatter erklärt, dass auch ohne die Verfassungsbestimmung bezüglich des Ausschlusses von ehemaligen Nationalsozialisten, gewährleistet sei, dass solche Personen nicht als Verwalter eingesetzt werden, da der Minister für Vermögenssicherung und Wirtschaftsplanung eine bindende Verpflichtung abgegeben habe, Nationalsozialisten nicht als Verwalter einzusetzen. Der Nationalrat nimmt den Gesetzesentwurf ohne Debatte an.