Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Protokoll


Zu Gesetz: BGBl Nr. 157/1946
Zu Ausschussbericht:Bericht des Ausschusses für Vermögenssicherung und Wirtschaftsplanung
Nachweis:GP V, SNr. 11
Datum:20.03.1946
Protokoll im Original

S. 131ff. Der Berichterstatter hofft, das Gesetz durch die Einbeziehung des Alliierten Rates im ganzen Gebiet Österreichs anwendbar zu machen und damit der unterschiedlich praktizierten Vermögenssicherung ein Ende zu bereiten. Er betont weiters, dass die Potsdamer Beschlüsse die Tatsache außer Acht gelassen haben, dass es in den sieben Jahren, während derer „unser Land […] von der reichsdeutschen Regierung verwaltet worden ist“ (S. 132), beträchtliche Vermögensverschiebungen zum reichsdeutschen Privat- und Staatseigentum gegeben habe. Das bei Kriegsende vorhandene reichsdeutsche Vermögen habe wertmäßig „aus der früher vorhanden gewesenen österreichischen Substanz“ (S. 132) hergerührt. Ohne dieses Vermögen könne Österreich keine „Friedenswirtschaft“ (S. 132) aufbauen. Abg. Friedrich Hillegeist (SPÖ) betont in seinem Beitrag, dass die sozialistische Fraktion gegen juristische Personen als Verwalter Bedenken gehegt habe, dass diese Bedenken aber durch die Zusicherung des Ministers, hier keine Banken einzusetzen, sondern einfach auch Vereinen die Möglichkeit der öffentlichen Verwaltung zu geben, zerstreut seien. Außerdem bezieht sich Hillegeist auf den Vorwurf, dass die SPÖ in den öffentlichen Verwaltern Steigbügelhalter für eine spätere Verstaatlichung sehen würde, und bekräftigt, dass natürlich gerade da, wo es keine Eigentümer mehr gebe, mit der Verstaatlichung begonnen werden könne. Abg. Viktor Elser (KPÖ) weist darauf hin, dass es gerade im Bereich der öffentlichen Verwaltung bereits zu Eigentumsverschiebungen hin zum Privateigentum gekommen sei, und spricht sich gegen eine „Verschleuderung österreichischen Eigentums“ (S. 135) aus.