Protokoll
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 433/1995 |
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Zu Ausschussbericht: | Bericht des Ausschusses für soziale Verwaltung |
Nachweis: | GP XIX, SNr. 40 |
Datum: | 01.06.1995 |
S. 55ff. Da die OFG-Novelle gemeinsam mit dem zentralen Nationalfondsgesetz verhandelt wird, steht sie in der Debatte im Schatten des letzteren. Debattenbeiträge, die sich auf das OFG beziehen, haben immer die Frage der Berücksichtigung der sogenannten Asozialen und der Homosexuellen als Opfer zum Thema. Für Abg. Peter Kostelka (SPÖ) macht es keinen Unterschied, ob jemand aus dem einen oder anderen Grund im KZ gewesen ist. Der Sozialminister habe sich im Ausschuss auch dazu bekannt, dass er jedem Antragsteller aus einer der beiden nach wie vor im OFG nicht genannten Opfergruppen im Zuge des Härteausgleiches einen Anspruch zuerkennen wolle. Dem Abänderungsantrag der Grünen und des Liberalen Forums – eingebracht von den Abg. Karl Öllinger (Grüne) und Volker Kier (L) –, den Opferkreis um Homosexuelle und sogenannte Asoziale zu erweitern, stimme er ausschließlich aus koalitionärer Disziplin nicht zu, die ihm noch nie so schwer gefallen sei. Kier fordert – wie schon im Ausschuss – neuerlich eine Harmonisierung des OFG mit dem Nationalfondsgesetz (wo diese Opfergruppen berücksichtigt sind). Sozialminister Franz Hums (SPÖ) hebt in seinem Beitrag die Mitwirkung der Opfergruppen an der OFG-Novelle hervor und betont, was schon Kostelka gesagt hat, dass er die nicht explizit genannten Opfergruppen im Wege des Härteausgleiches berücksichtigen werde. Öllinger trägt das Beispiel einer als asozial inhaftierten Frau vor, die eigentlich genauso als politisch verfolgt klassifiziert hätte werden können. Er spricht dann – fälschlich – immer von 59 OFG-Novellierungen in der Zweiten Republik. Er nennt auch die Witwe von Franz Jägerstätter, die – mit der Begründung, ihr Sohn habe an einem religiösen Wahn gelitten – keine OFG-Rente bekommen habe, und wirft der Freiheitlichen Partei vor, sie habe als verfolgte Gruppe „politisch Verfolgte nach 1945“ (S. 74) hineinreklamieren wollen. Abg. Peter Schieder (SPÖ) bekundet, dass er dem Abänderungsantrag von Öllinger und Kier zustimmen werde, weil er es nicht anders mit seinem Gewissen vereinbaren könne (S. 77). Abg. Severin Renoldner (Grüne) bringt den Antrag im Namen der Grünen ein (S. 87). Abg. Annemarie Reitsamer (SPÖ) referiert knapp die Geschichte des OFG von 1945 an, sie hätte nicht im Traum gedacht, dass der Abänderungsantrag von Öllinger und Kier nicht angenommen werden könnte, denn er entspricht einfach einer vollständigen Definition der politischen Opfer. Sie appelliert an den Koalitionspartner: „Machen wir uns doch nicht nachträglich zu Tätern, indem wir eine Gruppe von Opfern wieder ausschließen!“ (S. 93). Abg. Gottfried Feurstein (ÖVP) meint, dass auch andere Gruppen (z.B. Roma und Sinti) im OFG nicht genannt, sondern umschrieben sind: Der Abänderungsantrag „würde an der Situation für die Betroffenen nichts ändern. […] es würde etwas vorgetäuscht, was nicht realisiert werden kann“ (S. 95). Elisabeth Pittermann (SPÖ) ist es unerklärlich, warum man Homosexuelle immer noch nicht nennen kann. Der Abänderungsantrag der Abg. Öllinger und Kier wird abgelehnt.