Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Protokoll


Zu Gesetz: BGBl Nr. 515/1995
Zu Ausschussbericht:Bericht des Finanzausschusses
Nachweis:GP XIX, SNr. 45
Datum:11.07.1995
Protokoll im Original

S. 140ff. Abg. Franz Mrkvicka (SPÖ) bezeichnet das Gesetz als „einen weiteren wichtigen und richtigen Beitrag der Gesetzgebung zum Gedenkjahr an das Wiedererstehen der Republik Österreich und damit an das Ende der nationalsozialistischen Herrschaft“ (S. 141). Er begrüßt außerdem die Haftungsfreistellung für die Israelitische Kultusgemeinde und die Tatsache, dass der Erlös aus der Versteigerung nicht nur den noch lebenden bedürftigen Opfern, sondern auch deren (bedürftigen) Nachkommen zukommen soll. Abg. Franz Morak (ÖVP) will „über den schuldhaften Teil, den nur zu gern verdrängten Teil unserer Vergangenheit sprechen und den daraus resultierenden Verpflichtungen“ (S. 143). Abg. Karl Öllinger (Grüne) spricht das Problem der Rückbehaltung von Kunst- und Kulturgütern durch Österreich nach 1945 an. Abg. Michael Krüger (F) hält fest dass „die Opferentschädigung nach 1945 leider kein Ruhmesblatt in der österreichischen Gesetzgebung darstellt“ (S. 145), und übt – trotz der Tatsache, dass es sich bei dem Thema um eine „Konsensmaterie“ (S. 147) handelt – „Kritik an der Legistik“ (S. 147), weil im Gesetz nur von der Ermächtigung des Finanzministeriums, das Eigentum zu überantworten, die Rede sei. Er bringt auch die Entschädigungsansprüche anderer Opfergruppen – etwa der Roma und Sinti – ins Gespräch. Abg. Helmut Peter (L) kritisiert, dass die Freiheitlichen im Ausschuss nicht für die Forderung der Haftungsfreistellung der Israelitischen Kultusgemeinde gestimmt haben.