Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Protokoll


Zu Gesetz: BGBl I Nr. 162/1999
Zu Ausschussbericht:Bericht des Verfassungsausschusses
Nachweis:GP XX, SNr. 179
Datum:13.07.1999
Protokoll im Original

S. 161ff. Abg. Karl Smolle (L) begründet die Ablehnung des Archivgesetzes durch seine Fraktion damit, dass es „ein unwirksames Gesetz“ sei, das „weite Bereiche der Archivalien ausspart“ (S. 162). Er kritisiert, dass das Gesetz kein großer Wurf sei und den Interessen der Forschung zu wenig entgegen komme, es bleibe statt dessen der „Pseudo-Verländerung verhaftet“ (S. 162) und beziehe sich unnotwendigerweise auf das Denkmalschutzgesetz. Schmolle plädiert für „das öffentliche Recht auf Information und Einsicht in Archivalien“ (S. 163) und erwähnt die Österreichische Historikerkommission mit deren Arbeitsbeginn vor wenigen Wochen das Gesetz in ursächlichem Zusammenhang stehe. Abg. Elisabeth Hlavac (SPÖ) meint, dass für das Spannungsverhältnis zwischen dem Forschungsinteresse der Wissenschaft und den Erfordernissen des Datenschutzes eine gute Lösung gelungen sei. Abg. Terezija Stoisits (Grüne) versteht nicht, warum man den Wünschen der Historikerkommission nicht entgegen gekommen ist, und erwähnt auch die Restitutionsfälle der letzten Zeit. Abg. Franz Morak (ÖVP) betont die für das Gesetz sprechenden allgemeinen Notwendigkeiten (Anpassung an europäische Standards und „Suche nach unserem Geschichtsbewußtsein“, S. 167). Es gibt wortidente Abänderungsanträge der Abg. Gerhard Kurzmann (F) und Genossen sowie Volker Kier (L), Theresa Stoisits (Grüne) und Genossen, das Gesetz auch auf Unternehmungen anzuwenden, an denen der Bund mindestens 50% hält. Die Anträge bleiben in der Minderheit.