Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Protokoll


Zu Gesetz: BGBl Nr. 375/1970
Zu Ausschussbericht:Bericht des Finanz- und Budgetausschusses
Nachweis:GP XII, SNr. 20
Datum:27.11.1970
Protokoll im Original

S. 1457ff. Abg. Erwin Machunze (ÖVP) bezieht sich auf den 1961 in Bad Kreuznach unterzeichneten österreichisch-deutschen Finanz- und Ausgleichsvertrag. Dieser Vertrag bezog sich a) auf politisch Verfolgte, b) auf die Sozialversicherung und c) auf Umsiedler und Heimatvertriebene. Das zugehörige österreichische Anmeldegesetz legte als (einmal verlängerte) Frist für die Anmeldungen nach dem Kreuznacher Abkommen den 31.3.1964 fest. Machunze tritt der Auffassung des Abg. Stephan Tull (SPÖ) und der sozialistischen Interessengemeinschaft Volksdeutscher Heimatvertriebener, Umsiedler und Heimatvertriebene hätten weniger bekommen, als ihnen zustünde, entschieden entgegen. Um aber Härtefälle zu vermeiden, unterstützt auch er die Passage des neuen Gesetzes, dass unter bestimmten Bedingungen, die Einkommensgrenze von öS 72.000 auch unterschritten werden könne.